Bild Robert Kemmetter
Wir sind nicht „forever young“!
Daher sind zukünftig bei steigender Lebenserwartung immer mehr Menschen mit dem Thema Pflegefall konfrontiert. Bereits heute sind deutschlandweit mehr als 2 Millionen Pflegefälle verzeichnet. In den nächsten 20 Jahren wird mit einer deutlichen Zunahme (Verdopplung!) gerechnet, schließlich erreichen die geburtenstarken Jahrgänge der 60-er das Rentenalter. Doch auch für Jüngere kann eine Pflegebedürftigkeit jederzeit eintreten.

Bereits heute reicht eine Absicherung ausschließlich durch die gesetzliche Pflegeversicherung alleine nicht aus, um alle Kosten zu decken. Die gesetzliche Absicherung, die wie die gesetzliche Rentenversicherung umlagefinanziert ist und somit vor denselben demographischen Problemen steht, kann nur als die „Teilkaskoversicherung“ für den Pflegefall angesehen werden.
Private Vorsorge tut hier also Not.
Am liebsten zu Hause gepflegt werden
Der größte Wunsch des zu Pflegenden ist in den meisten Fällen die Pflege zu Hause und durch vertraute Familienangehörige. Damit verbunden ist oftmals eine teilweise, zwischenzeitliche oder gar vollständige Aufgabe des Berufes der pflegenden Person. Diese Einkommensverluste können durch eine entsprechende Pflegeversicherung kompensiert werden.

Falls eine Pflege zu Hause bzw. durch eigene Angehörige nicht möglich ist, bietet eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim eine professionelle Alternative. Dafür sind derzeit monatliche Kosten von 3.250 EUR als eher moderate Untergrenze einzuplanen. Da durch die gesetzliche Pflegeversicherung bei stationärer Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe 3 davon nur 1.550 EUR getragen werden, ist die verbleibende Summe aus den eigenen Einkünften/Ersparnissen auszugleichen, oder über eine entsprechende private Pflegeversicherung.
Möglichkeiten der Absicherung
Auf welche Art kann ich mich denn nun gegen die finanziellen Folgen eines Pflegefalles versichern?

Man unterscheidet drei Arten von Pflegeversicherungen:

  1.     Die Pflegerentenversicherung
  2.     Die Pflegetagegeldversicherung
  3.     Die Pflegekostenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist zunächst die etwas teurere Variante, hat aber den nicht zu unterschätzenden Vorteil der Beitragsstabilität. Nachweise für Pflegekosten müssen nicht erbracht werden. Die Beiträge können dynamisiert werden, um die Kaufkraft der Pflegerente zu erhalten. Je nach Versicherungsgesellschaft hängt die Höhe der monatlichen Pflegerente von der Pflegestufe oder von der selbstgewählten Rentenhöhe je Pflegestufe ab. Die Pflegerentenversicherung gilt sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege.

Die Pflegetagegeldversicherung ist günstiger als die Pflegerentenversicherung, kann in unterschiedlicher Höhe je Pflegestufe abgeschlossen werden und das Pflegetagegeld ist zur freien Verfügung. Die Prämien erhöhen sich entsprechend der Beitragsanpassungen.

Bei der Pflegekostenversicherung müssen entsprechende Rechnungen über die tatsächlich angefallenen Pflegekosten eingereicht werden. Pflegende Angehörige erhalten keine Zahlungen. Diese Variante halte ich für ungeeignet.
Entscheidungsfindung
Der abzusichernde monatliche Pflegestatus richtet sich letztlich stets nach den individuellen Verhältnissen des Kunden und ergibt sich aus dem persönlichen Beratungsgespräch, welches ich mit jedem Kunden im Vorfeld führe.

Die Leistungen einer privaten Pflegeversicherung sichern dem zu Pflegenden eine menschenwürdige Pflege. Darüber hinaus dient die Pflegeversicherung auch als „Vermögensschutzpolice“, damit bei längerer Pflegebedürftigkeit nicht das eigene Vermögen (Haus, Ersparnisse) herangezogen wird bzw. die Kinder für die ungedeckten Pflegekosten aufkommen müssen.
Gesetzliche Pflegeversicherung - Änderungen ab Januar 2017
In Deutschland sind nahezu drei Millionen Menschen pflegebedürftig, Tendenz steigend. Mit dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz II wird die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit komplett umgekrempelt.

Zum 01.01.2017 werden die bisherigen 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade überführt!

Hierzu das Wichtigste in Kürze:

  • Neben körperlichen werden nun auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.
  • Statt Pflegestufen gibt es Pflegegrade, wobei die Einstufung automatisch erfolgt.
  • Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird zum 01.01.2017 automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Dabei soll niemand schlechter gestellt werden als bisher.
  • Wer Angehörige pflegt, sollte überprüfen, ob er Rentenansprüche hat.


Im Einzelnen: Von Pflegestufen zu Pflegegraden
Eine wesentliche Änderung bei der Umwandlung von Pflegestufen zu Pflegegraden ist, dass in der neuen Einstufung geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen mit körperlichen Einschränkungen erfasst werden. Dadurch sollen beispielsweise Demenzkranke häufiger Geld aus der Pflegeversicherung bekommen.

  • Ab 01.01.2017 wird Pflegebedürftigkeit nach dem Grad der Selbstständigkeit im Alltag und nach der Abhängigkeit von personeller Hilfe bemessen.
  • Die Einteilung von drei Pflegestufen geht ab Januar 2017 in fünf Pflegegrade über. Wer schon eine Pflegestufe hat, wird automatisch dem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet.
  • Personen mit körperlichen Einschränkungen werden ausgehend von ihrer Pflegestufe automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Bsp.: Aus Pflegestufe I wird dann ab 2017 Pflegegrad II.
  • Personen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen werden automatisch in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet. Bsp.: Aus Pflegestufe I wird dann ab 2017 Pflegegrad III.
  • Gemäß der neuen Berechnungen erhalten Personen, die bereits im Jahr 2016 Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, ab 2017 höhere Leistungen.
  • Wer noch keine Pflegestufe hat, muss einen Antrag stellen, wenn er Leistungen der Pflegeversicherung erhalten will.
  • Nimmt die Pflegebedürftigkeit einer Person zu, kann jederzeit eine erneute Begutachtung zur Einstufung in einen höheren Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden.


Wie sich der "Grad der Selbstständigkeit im Alltag" messen lässt
Die Begutachtung des vorliegenden Grads der Selbständigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Dieser misst in sechs Bereichen aus denen sich der Pflegegrad errechnen lässt:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Tipp zum Schluss:
Die Pflegestufe Null (Demenz) sollte in jedem Fall mit abgesichert werden!





Bei weiteren Fragen zu diesem Thema
oder anderen Versicherungs- bzw. Finanzthemen
stehe ich Ihnen gerne zur Seite.


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Dipl.-Betriebswirt (FH) Robert Kemmetter   Eichstätter Str. 22   85072 Eichstätt   08421/903670
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